Prof. Monika Grütters, MdB,Vorsitzende des Kulturausschusses |
 



   
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27.01.2012, 10:32 Uhr | Plenarrede Übersicht | Drucken
Rede zur Zukunft des Bildungsföderalismus

Auf Antrag der SPD diskutierte der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2012, Szenarien zur Weiterentwicklung der föderalen Zuständigkeiten in der Bildungspolitik.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach auch Monika Grütters. Die Rede der Abgeordneten wird im Folgenden dokumentiert:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Lieber Herr Kollege Steinmeier, ja, es stimmt: Wir führen häufig Bildungsdebatten; denn wir sind uns in der Tat einig, dass Bildung das entscheidende Thema unserer gesellschaftlichen Entwicklung ist. Die letzte Debatte – das hat Herr Neumann richtig gesagt – war am 10. Juni. Übrigens tobte damals gleichzeitig, Frau Hein, eine Straße weiter eine große Demo gegen die rot-rote Bildungspolitik des Landes Berlin.

Herr Steinmeier, Sie haben aber auch damit recht: Die Menschen sind nach wie vor unglücklich mit der Situation. Das ist kein Wunder. Richtig ist auch: Aus individueller Sicht ist Bildung die unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist Bildung der Schlüssel, um den Wohlstand eines Landes zu erhalten. Gut ausgebildete und kreative Köpfe sind gerade für uns der Rohstoff in einer global immer weiter zusammenwachsenden Welt. Ich finde auch – Herr Steinmeier, Sie haben recht –: Die Länder haben nicht immer noch die gleichen Probleme wie früher; ihre Probleme, die Bildungsaufgaben zuverlässig zu erfüllen, nehmen vielmehr zu.

Wenn wir also heute aufgrund Ihres Antrags über kooperativen Bildungsföderalismus reden – vielleicht sollte ich lieber gleich sagen, dass ich den Titel Ihres Antrags anders formuliert hätte, nämlich „Bund-Länder-Finanzierungsfragen“ –, dann sollten wir, finde ich, nicht nur beiläufig anerkennen, dass viele diese Kooperationen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich wunderbar funktionieren.

Die Erfolgsmeldungen der letzten Jahre mit neuen Rekorden bei den Studienanfängerzahlen und der Gesamtstudierendenzahl wären ohne die Kooperationen, die der Bund mit den Ländern ausdrücklich vereinbart hat – Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Spitzencluster und Qualitätspakt Lehre –, so nicht denkbar gewesen. Ich finde, das sollten wir nicht nur beiläufig erwähnen. Herr Gehring, Sie haben recht: Das sind Umgehungsstraßen, mit denen die Enge mancher föderalen Zuständigkeit elegant umschifft wird. Aber sie funktionieren.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Nein! Sie
funktionieren nicht!)

– Doch, sie funktionieren ja wohl; sonst hätten wir die Erfolge nicht.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bildungspaket ist ein Bürokratiemonster! – Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bildungsgutscheine funktionieren doch nicht!)

Ich bin mir übrigens auch sicher – darin sind wir uns einig; insofern müssen wir keineswegs um den heißen Brei herumreden, Frau Burchardt –: Wenn mehr Bildungspolitiker an diesen Verfassungsformulierungen mitgewirkt hätten, dann wäre meines Erachtens ein etwas anderer Text herausgekommen als der, den die Ministerpräsidenten verfasst haben.

(Ulla Burchardt [SPD]: Legen Sie doch mal einen Gegenvorschlag vor! Dann reden wir weiter!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Frau Kollegin Grütters, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rossmann?

Monika Grütters (CDU/CSU): Ja.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Herr Rossmann.

Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Frau Kollegin Grütters, da wir in vielen Punkten übereinstimmen und es positiv ist, dass Sie den Prozessgedanken befürworten, sei daran erinnert, dass wir nach dem Unglück der Föderalismusreform I das Grundgesetz bereits ändern mussten, um die große gemeinsame Initiative im Rahmen des Konjunkturpakets für die Bildung überhaupt erst tragfähig zu machen, wohl wissend, dass es sich hierbei um eine Krückenkonstruktion handelt. Ich frage Sie daher: Können wir nicht zusammenkommen, indem wir alles, was gut ist, anerkennen, aber auch die Tatsache, dass ein Grundgesetz auf Krücken nicht gut funktioniert und dass stattdessen klare Spielräume für Vereinbarungen zwischen dem Bund und den souveränen Ländern ausgestaltet werden sollten? Können Sie uns einen Weg zeigen, wie wir zur Verankerung eines entsprechenden Grundsatzes im Grundgesetz kommen können?

Monika Grütters (CDU/CSU):

Ich stimme Ihnen, Herr Kollege Rossmann, in der Bewertung durchaus zu, obwohl ich wahrscheinlich die Formulierung „Krücke“ nicht verwendet hätte. Ich gehöre zu denjenigen, die immer offen zugegeben haben, dass wir allesamt – Länder und Bund – mit der derzeitigen Situation unzufrieden sind. Ich glaube aber, dass ein Antrag von einer Fraktion im Bundestag, ohne dass sie vorher versucht, Gemeinsamkeit mit den Ländern herzustellen – Sie regieren in vielen Ländern mit –, natürlich scheitern muss. Wenn, dann funktioniert es nur – gerade wenn es um eine Verfassungsänderung geht – zusammen mit Bund und Ländern. Wir arbeiten daran, aber es ist schwierig. Ich glaube nur, dass es, wenn nur eine Fraktion – zumal aus der Opposition – einen Antrag einbringt, obwohl wir zuvor so lange auch über das taktische Vorgehen geredet haben, lieber Swen Schulz, nicht funktionieren kann.

(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Ihr kommt doch nicht aus dem Knick!)

– Doch! Darf ich weitermachen?

Jedenfalls ist in vielen Bundesländern – momentan ist Schleswig-Holstein in der Diskussion; über die Motive möchte ich gar nicht spekulieren – die Bereitschaft zu mehr föderaler Kooperation gegeben. Angesichts des Stresses, den Familien – Eltern und Kinder – und Lehrer mit einer Bildungslandschaft aus 80 Schultypen in 16 Ländern mit 22 Ministern haben, ist es hohe Zeit für eine neue Kooperationskultur.

Herr Steinmeier, es bleibt die Frage, wie wir das Ziel erreichen. Mit gemeinsamem Willen und gesundem Pragmatismus – den legen wir im Wissenschaftsbereich auch an den Tag – lassen sich die ersten Schritte des Weges gehen. Es soll nicht bei einer Krücke bleiben. Ich bin aber reichlich verwundert, dass es in Ihrem Antrag heißt, ein neuer Artikel solle in das Grundgesetz eingefügt werden, „der auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht, ohne die Bildungshoheit der Länder einzuschränken“. Um eine Ungleichbehandlung der Länder zu vermeiden, sollen derartige Vereinbarungen von den Ländern auch noch einstimmig beschlossen werden. Das finde ich geradezu verwegen.


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