Prof. Monika Grütters, MdB,Vorsitzende des Kulturausschusses |
 



   
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27.01.2012, 10:51 Uhr | Plenarrede Übersicht | Drucken
Rede im Deutschen Bundestag

Am Donnerstag, 26. Januar 2012, diskutierte der Deutsche Bundestag einen Antrag der Linksfraktion, zum Erhalt von Holocaustgedenkstätten in Polen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion antwortete Monika Grütters auf den Antrag.

Die Rede der Abgeordneten wird im Folgenden dokumentiert:

Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!

An einem historisch bedeutsamen Datum führen wir heute diese Debatte. Wir haben vor wenigen Tagen des 70. Jahrestages der Wannseekonferenz gedacht, und morgen, am 27. Januar, wird weltweit der Holocaustopfer gedacht. Im Bundestag – das wissen Sie, und wir sehen dem gespannt entgegen – wird Marcel Reich-Ranicki als einer der wenigen noch lebenden Überlebenden des Warschauer Ghettos zu uns sprechen.

Konrad Adenauer hat in einer bewegenden Rede schon 1952 daran erinnert, dass es – ich zitiere–:

weder nur ein Heute oder Morgen gibt, sondern eben auch ein Gestern, das das Heute und das Morgen stark, ja manchmal entscheidend beeinflusst. Man muss das Gestern kennen, man muss auch an das Gestern denken, wenn man das Morgen wirklich gut und dauerhaft gestalten will. Die Vergangenheit ist eine Realität. Sie lässt sich nicht aus der Welt schaffen, und sie wirkt fort, auch wenn man die Augen schließt, um sie zu vergessen.

(Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])

So Konrad Adenauer in einer Zeit, 1952, als die Erinnerung noch viel lebendiger war, als sie jetzt für uns, 60 Jahre später, ist. Wenn wir der Opfer gedenken, tun wir das im vollen Bewusstsein der außerordentlichen Verantwortung Deutschlands.

Herr Kollege Korte, Ihr Antrag betrifft das ehemalige KZ Sobibor in Polen. Es ist heute – Sie haben gesagt, das sei klein – eine wichtige Stätte des Gedenkens an die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie. Diese Gedenkstätte muss erhalten, gepflegt und finanziert werden. Daran besteht kein Zweifel. Dass der Gedenkstätte Sobibor von kommunaler Seite die Zuschüsse erheblich gestrichen wurden, führte dazu, dass im Sommer 2011 das Museum – nicht die Gedenkstätte – vorübergehend geschlossen werden musste. Das war in der Tat bedenkenswert und schlimm. Trotzdem hat die polnische Seite zu keinem Zeitpunkt um Hilfe ersucht. Ich finde es fragwürdig, gerade in unserer Rolle, sich in einer Weise einzulassen, die möglicherweise – Frau Pieper wird das gleich ausführen – gar nicht erwünscht ist. Das kann ich nicht wissen. Aber ich finde, so selbstverständlich, wie Sie das darstellen, ist dieser Akt nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jan Korte [DIE LINKE]: Man hätte ja fragen können!)

Mittlerweile, Herr Korte – das wissen auch Sie; theoretisch könnten wir sagen: Der Antrag ist erledigt –, ist für die Gedenkstätte Sobibor zum Glück eine Lösung gefunden worden. Sobibor wurde mit Beginn des Jahres Teil der KZ-Gedenkstätte Majdanek bei Lublin und ist nun nicht mehr in kommunaler Verantwortung, sondern eine Institution des polnischen Kultusministeriums und damit direkt diesem Ministerium unterstellt. Künftig sind so eine Absicherung der Finanzierung und auch die administrative Förderung auf einer höheren Ebene, durch die polnische Zentralregierung, sichergestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und  der FDP)

Aber jenseits dieses Falles ist es uns wichtig, einmal mehr zu betonen, gerade heute: Dem Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus und dem Gedenken an seine Opfer kommt in der deutschen Erinnerungskultur eine ungemein hohe Bedeutung zu. Dazu haben wir uns nicht zuletzt mit der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzepts von 2008 klar bekannt. Es bleibt unsere ständige Aufgabe, die Erinnerung an die Terrorherrschaft des Nationalsozialismus wachzuhalten, der Opfer der Schoah zu gedenken und – ich finde auch – Schuld einzugestehen.

Für die Aufarbeitung der NS-Diktatur ist dabei die besondere Aussagekraft der authentischen Orte – das haben Sie zu Recht erwähnt; die der Opfer übrigens wie die der Täter; von den letzteren gibt es gerade in Berlin sehr viele – unverzichtbar. 2009 wurden die westdeutschen KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Neuengamme, Dachau und Flossenbürg in die institutionelle Förderung des BKM aufgenommen, zusätzlich zu den vier großen KZ-Gedenkstätten in Thüringen und Brandenburg. Das war bis dahin auch nicht selbstverständlich.Das ist die innerstaatliche Verantwortung.


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