
Coronavirus: Hilfen für Künstler und Kreative im Überblick. Foto: Elke A. Jung-Wolff
„Wir werden alles tun, damit es keine nachhaltigen und irreparablen Schäden gibt“, betonte Monika Grütters im Interview mit BR-KLASSIK.
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.
Im BR-Klassik-Interview erklärt Monika Grütters, wie die existentiell bedrohte Kreativbranche von dem Rettungsschirm profitieren soll.
Informationen zu konkreten Hilfsmaßnahmen für Künstler und Kreative finden Sie unter anderem auf folgenden Websites:
STAATSMINISTERIN FÜR KULTUR UND MEDIEN
>> www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Maßnahmen der Bundesregierung:
• Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige
• Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
• Liquiditätshilfen
• Künstlersozialversicherung
• Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot
• Steuerliche Hilfsmaßnahmen
• Insolvenzrecht
• Mietrecht
• Darlehen
• Kurzarbeitergeld
Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin:
• Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen
• Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen
• Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen
• Zusätzliche Mittel als Nothilfe
Weitere Initiativen:
• Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
• Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
• GEMA
DEUTSCHER KULTURRAT
Hilfsmaßnahmen des Bundes
Hilfsmaßnahmen der Länder
Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich:
• Musik
• Darstellende Kunst
• Literatur
• Film und Fernsehen
GKV-SPITZENVERBAND
Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Bis spätestens zum 26. März 2020 müssen sich betroffene Unternehmen formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf
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