Berliner Hochschulgesetz: Rot-Rot-Grün auf verhängnisvollen Abwegen

03.06.2022

Prof. Monika Grütters kritisiert die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes scharf ...

Selbst aus dem Desaster mit dem Mietendeckel und einer möglicherweise irregulären und ungültigen Wahl hat dieser Senat anscheinend noch immer nichts gelernt. Die Missachtung verfassungsrechtlicher und rechtsstaatlicher Grundsätze gehört für den Rot-Rot-Grünen Berliner Senat mittlerweile zur offenkundig bevorzugten Arbeitsweise.

Denn auch bei der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes hat der Senat die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie sowie die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ignoriert und deutliche Warnungen einfach in den Wind geschlagen. Stattdessen zwingt er Berlins Universitäten ans staatliche Gängelband und verpflichtet sie, zukünftig selbst auf sachlich gut begründbare Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu verzichten.

Das Ergebnis ist wieder einmal verheerend für die Hauptstadt: Die Humboldt-Universität als bekannteste Hochschule Berlins hat seine Präsidentin und seinen langjährigen Vize-Präsidenten durch Rücktritte verloren, im gesamten Verbund der Berliner Exzellenzuniversitäten muss auf Berufungen und Neueinstellungen aufgrund der entstandenen Rechtsunsicherheit verzichtet werden. Schließlich fügt der Senat damit dem Wissenschaftsstandort Berlin auch auf internationaler Ebene schweren Schaden zu.

Dass Rot-Rot-Grün nun hektisch an einer „Reparaturnovelle“ bastelt, die selbst im Falle des Zustandekommens die größten Probleme nicht löst, ist wieder einmal bezeichnend. Warum etwas richtig und seriös machen, wenn man es oberflächlich verschludern kann? Tatsächlich ist unstrittig, dass die Kompetenz zur Gesetzgebung für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft bei der Bundesebene liegt. Davon hat der Deutsche Bundestag mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz auch abschließend und vollumfänglich Gebrauch gemacht. Deshalb ist es richtig, dass die Humboldt-Universität gegen das Berliner Hochschulgesetz Verfassungsbeschwerde erhoben hat und auch die Abgeordnetenhausfraktionen der FDP und CDU vor dem Landesverfassungsgerichtshof dagegen klagen.

Aber auch im Deutschen Bundestag bleiben wir als CDU-Bildungspolitiker nicht untätig. In einem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden. Sie muss gegen das übergriffige und verfassungswidrige Berliner Hochschulgesetz vorgehen und den irrlichternden Senat in die Schranken weisen.

Denn klar ist: Wenn der Bund und das Bildungsministerium sich hier nicht schützend vor den Wissenschaftsstandort Berlin stellen, bringt es dieser Rot-Rot-Grüne Senat auch noch fertig, dieses verbliebene Kleinod unserer Hauptstadt mit seiner fatalen Ideologie zu Grunde zu richten. Das müssen wir gemeinsam verhindern!